Hochzeitslexikon

Standesamtliche Trauung

Diese Glossarseite erklärt Standesamtliche Trauung so, dass sich Angebote, Verträge und Fachtexte damit sicher lesen lassen.

Definition

Die rechtlich wirksame Eheschließung in Deutschland, vorgenommen von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten. Nur sie begründet die Ehe vor dem Gesetz. Kirchliche oder freie Trauungen sind zusätzliche Zeremonien ohne rechtliche Wirkung.

Was dahinter steckt

Hilfreich ist der Blick auf die verwandten Begriffe weiter unten. Wer weiß, was zusammengehört, plant entspannter und vermeidet Missverständnisse mit Gästen und Familie.

In der Praxis

Mehr Praxiswissen zu Standesamtliche Trauung und verwandten Themen steht im Ratgeber-Bereich: Planung & Organisation.

Das gehört dazu

Häufige Fragen

Welche Begriffe gehören zu Standesamtliche Trauung?

Die verwandten Einträge unten zeigen, was zeitlich oder inhaltlich dazugehört. So entsteht nach und nach ein Bild vom ganzen Hochzeitsablauf.

Wird Standesamtliche Trauung überall gleich gehandhabt?

Nicht ganz. Viele Hochzeitsbräuche unterscheiden sich zwischen Regionen, Familien und Kulturen. Die Erklärung oben beschreibt die in Deutschland verbreitete Form.

Was bedeutet Standesamtliche Trauung?

Die rechtlich wirksame Eheschließung in Deutschland, vorgenommen von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten. Nur sie begründet die Ehe vor dem Gesetz. Kirchliche oder freie Trauungen sind zusätzliche Zeremonien ohne rechtliche Wirkung.