Hochzeitslexikon
Standesamtliche Trauung
Diese Glossarseite erklärt Standesamtliche Trauung so, dass sich Angebote, Verträge und Fachtexte damit sicher lesen lassen.
Definition
Die rechtlich wirksame Eheschließung in Deutschland, vorgenommen von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten. Nur sie begründet die Ehe vor dem Gesetz. Kirchliche oder freie Trauungen sind zusätzliche Zeremonien ohne rechtliche Wirkung.
Was dahinter steckt
Hilfreich ist der Blick auf die verwandten Begriffe weiter unten. Wer weiß, was zusammengehört, plant entspannter und vermeidet Missverständnisse mit Gästen und Familie.
In der Praxis
Mehr Praxiswissen zu Standesamtliche Trauung und verwandten Themen steht im Ratgeber-Bereich: Planung & Organisation.
Das gehört dazu
- Brautjungfer
- Hochzeitszeitung
- Freie Trauung
- Tischordnung
- Save the Date
- Flitterwochen
- Petersilienhochzeit
- Brautstrauß werfen
- Polterabend
Häufige Fragen
Welche Begriffe gehören zu Standesamtliche Trauung?
Die verwandten Einträge unten zeigen, was zeitlich oder inhaltlich dazugehört. So entsteht nach und nach ein Bild vom ganzen Hochzeitsablauf.
Wird Standesamtliche Trauung überall gleich gehandhabt?
Nicht ganz. Viele Hochzeitsbräuche unterscheiden sich zwischen Regionen, Familien und Kulturen. Die Erklärung oben beschreibt die in Deutschland verbreitete Form.
Was bedeutet Standesamtliche Trauung?
Die rechtlich wirksame Eheschließung in Deutschland, vorgenommen von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten. Nur sie begründet die Ehe vor dem Gesetz. Kirchliche oder freie Trauungen sind zusätzliche Zeremonien ohne rechtliche Wirkung.
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Ratgeber: Planung & Organisation